JDAV Tübingen
AGB der Jugendveranstaltungen
§1 Teilnehmerkreis
Die Teilnahme an Veranstaltungen der JDAV Tübingen ist primär Sektionsmitgliedern, zweitrangig auch Mitgliedern anderer Sektionen vorbehalten.
Für eine Teilnahme von Nicht-DAV-Mitgliedern ist eine gesonderte Absprache mit dem/der Jugendreferent*in oder eines anderen Vorstandmitglieds notwendig.
§2 Weisungsrecht
Bei der Teilnahme an der Veranstaltungen der JDAV Tübingen wird der Gruppenleitung bzw. der Tourenleitung bei Touren ein unbeschränktes Weisungsrecht zugestanden. Die Gruppenleitung/Tourenleitung kann eine*n Teilnehmer*in zu Beginn der Veranstaltung/Tour z.B. bei Mängeln der vorgeschriebenen Ausrüstung zurückweisen. Stellt die Tourenleitung bei einem*einer Teilnehmer*in mangelnde Kondition, Qualifikation oder Ausrüstung während der Veranstaltung/Tour fest, kann die Gruppenleitung/Tourenleitung den/die Teilnehmer*in von der Veranstaltung/Tour oder Teilen der Tour ausschließen.
Bei Bedarf müssen Minderjährige von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
§3 Vereins-Haftpflicht und Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Sektion ist in der Satzung unter §6 Absatz 5 festgelegt.
Für Nicht-DAV-Mitglieder hat die Sektion Tübingen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da diese nicht im DAV Versicherungspaket enthalten ist. Nicht-DAV-Mitglieder müssen aber vor einer Veranstaltung über die Geschäftsstelle der Versicherungsgesellschaft namentlich gemeldet werde!