Welche Bedingungen sind mit der Teilnahme an Kursen und Touren der Sektion verbunden?

Bei den angebotenen Bergsportveranstaltungen handelt es sich um geführte Touren für Mitglieder des DAV.
Die Teilnehmerzahl für solche Touren ist eng begrenzt.
Generell ist Bergsteigen nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Haftung der Sektion ist in der Satzung unter §6 Absatz 5 festgelegt.
 
Die Tourenbeschreibungen mit Angaben der Schwierigkeiten und Anforderungen werden im Jahresprogramm der Sektionsnachrichten und im Internet veröffentlicht.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Anmeldung zu überprüfen, ob er die gestellten Anforderungen erfüllen kann.
 
Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Organisationsbeitrages gültig.
Für die endgültige Teilnahme an der Tour ist das persönliche Erscheinen bei der Tourenvorbesprechung Voraussetzung. Hier werden auch letzte organisatorische Fragen geklärt, z. B. Wettersituation, Fahrgemeinschaften, Spezialausrüstung.
 
Die Sektion behält sich vor, die Touren aus dringenden Gründen zu ändern, abzusagen oder abzubrechen. Bei Tourenabsage wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet.
 
Bei der Teilnahme an der Tour wird dem Tourenleiter ein unbeschränktes Weisungsrecht zugestanden. Der Tourenleiter kann einen Teilnehmer zu Beginn der Tour z.B. bei Mängeln der vorgeschriebenen Ausrüstung zurückweisen. Stellt der Tourenleiter bei einem der Teilnehmer mangelnde Kondition, Qualifikation oder Ausrüstung während der Tour fest, kann er ihn von der Tour oder Teilen der Tour ausschließen.
 

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